Neuer Grundsatzerlass für die Arbeit an der Realschule
Seit 2010 gilt in ganz Niedersachsen ein neuer Grundsatzerlass für die Arbeit an der Realschule.
Wir haben die Auslegung dieses Erlasses ausführlich im Schulvorstand diskutiert. Einige Veränderungen sind in Kraft, z. B. dass die 8. Klassen bereits zweistündig im Fach Arbeit/ Wirtschaft unterrichtet werden. Gleichfalls absolvieren die Schüler und Schülerinnen im achten Jahrgang ein zweiwöchiges Praktikum. Insgesamt sind die Praxistage zur Berufsorientierung stark heraufgesetzt, zumal in diesem Jahr das dreiwöchige Praktikum in neunten Jahrgang ebenfalls erhalten bleibt.
Jeder Schüler, jede Schülerin muss ein Profil wählen und auch in diesem Profil bis zum Ende der Schulzeit verbleiben. Ein späterer Wechsel kann nur in absoluten Ausnahmefällen stattfinden.
Unsere Profile sind: Französisch, Technik, Gesundheit und Soziales und Wirtschaft.
An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für die Unterstützung außerschulischer Partner bedanken, die dazu beitragen, den Unterricht in den Profilen interessant und abwechslungsreich zu gestalten und den Schülern und Schülerinnen Einblicke in das Berufsleben unterschiedlichster Bereiche gewähren. Besonders möchten wir uns bei dem Koordinator des Deutschen Roten Kreuzes, Herrn Kaltegärtner, für seinen unermüdlichen Einsatz und bei dem Rettungssanitäter Herrn Frinken für seine tatkräftige Unterstützung bedanken.
Auch in diesem Schuljahr bestehen, wie jedes Jahr ab dem 6. Jahrgang, Wahlpflichtkurse der unterschiedlichsten Art. Diejenigen , die sich für eine zweite Fremdsprache (Option 1) entscheiden, erlernen im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts die französische Sprache in jeweils vier Wochenstunden. Alle anderen Schüler und Schülerinnen können zwei jeweils zweistündige Kurse wählen (Option 2). Nach Möglichkeit sollte jeder Schüler seinen Kurswunsch erfüllt bekommen – dies ist aber leider aufgrund begrenzter Raumkapazitäten nicht immer möglich. Für Schüler und Schülerinnen, die Probleme mit dem Lesen und in der Rechtschreibung haben, bieten wir im sechsten Jahrgang eine entsprechende Förderung an ( s. Förderkonzept). Auch im Unterricht der Wahlpflichtkurse werden Klassenarbeiten geschrieben, die Noten sind versetzungsrelevant und müssen im Notfall auch ausgeglichen werden.
In der Übersicht sieht die Konzeption des Wahlpflichtbereichs aktuell wie folgt aus: